Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Aktiv für eine Selbstversorgung

Um dem Hunger entgegenzuwirken, wurde in einem zweiten Schritt ein Hochgewächshaustunnel und ein Schulgarten an der Mpilimpili-Grundschule eingerichtet, um die Schüler*innen, Lehrer*innen und benachbarte Familien mit einheimischen Feldfrüchten und Gemüse zu versorgen.

Zur Vorbereitung wurden die künftigen Nutznießer sowie die Frauen der Mpangama Association für die Einrichtung des Schulgartens gewonnen. Gemeinsam wurde die Gartenfläche geräumt und vorbereitet. Nachdem alle notwendigen Materialien beschafft und nach Makanjira geliefert wurden, konnte mit dem Aufbau des Tunnels begonnen werden.

Abschließend nahmen Mitglieder des Schul-Komitees und andere Verantwortliche an einer Schulung teil, die sie über die Pflege, Bewässerung und Nutzung des Tunnels sowie über Boden- und Wasserwirtschaft informierte. Es wurden Pflanzen und Samen bereitgestellt und eingepflanzt. Werkzeuge wurden ebenfalls bereitgestellt. Um das Gelernte besser zu verstehen und ökologische Zusammenhänge besser zu vertiefen, war eine In-House-Schulung in ökologischer Landwirtschaft und Permakultur geplant. Hier sollten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit erhalten, sich mit den Konzepten vertraut zu machen. Die Schulungen beinhalten praktische Beispiele, um die Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler zu fördern und den Austausch von Ideen und Erfahrungen zu ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler erhalten Schulungen in ökologischer Landwirtschaft, Bodenfruchtbarkeit, ökologischem Pflanzenschutz und Ernährung. Sie sollen als Multiplikatoren in ihren Familien wirken und das Gelernte weitergeben.

Weitere Informationen

Veröffentlichung

Di, 26. Juli 2022

Bild zur Meldung

Weitere Meldungen

UNTERSTÜTZEN SIE UNS

gern mit einer Spende

 

Spendenkonto

Freundeskreis Malawi e. V.
Sparkasse Hannover
IBAN DE77250501800000233455
BIC SPKHDE2HXXX

 

Unser Verein erhält keine institutionelle Förderung. 

Wir arbeiten ehrenamtlich.

 


Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 Euro je Zahlung ist keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich. Für die Steuerjahre bis 2020 galt der vereinfachte Zuwendungsnachweis nur bis 200 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
Bitte vergessen Sie nicht ihre persönliche Postadresse und E-Mail-Adresse für die Spendenquittung anzugeben.
Bei Fragen wenden Sie sich dazu an:

  

Unsere Kooperationspartner

finden Sie hier.