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HANNOVERSINGINTERNATIONAL

01. 06. 2023 um Uhr

HANNOVERSINGINTERNATIONAL ist ein monatliches „Offenes Singen“. Es findet am jeweils ersten Donnerstag des Monats ab Mai jeden Jahres (Sommerpause Juli/August) um 20 Uhr im workshop hannover e. v. / Pavillon, Lister Meile 4, 30161 Hannover statt (Eingang Pavillonseite zum Hauptbahnhof).

StudentInnen des Studiengangs „Elementare Musikpädagogik“ der „Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover“ (HMTMH), internationale MusikerInnen u. a. aus dem Kontext des „Center for World Music“, Hildesheim, sowie Holger Kirleis (Projektleitung) gestalten maßgeblich die Singabende. Sie leiten meist Musik aus jeweils einem bestimmten kulturellen Zusammenhang an.


"Lieder aus Malawi" mit Holger Kirleis
Donnerstag, 1. Juno 2023, 20 Uhr
workshop e.v./Pavillon (Pavillonseite zum Hauptbahnhof)


An diesem Abend gewinnen wir singend Einblick in die Musik des südostafrikanischen Landes, das Hannover durch eine Städtepartnerschaft mit der Stadt "Blantyre" verbunden ist. Das Spendenaufkommen der Veranstaltung geht dorthin, im Hinblick auf die Beseitigung der massiven Schäden, die dort der Zyklon im Frühjahr dieses Jahres verursacht hat.
Der Abend wird von Holger Kirleis, Initiator von HANNOVERSINGINTERNATIONAL, angeleitet. Er hat das Land in Rahmen eines Kulturaustausches 2019 besucht.


Gemeinsam aktivieren wir unsere Stimmen, verfolgen musikalische Ideen und lernen Lieder unterschiedlicher Kulturen kennen. Notenkenntnisse sind nicht erforderlich.

Als Basis reicht ein demokratisches Grundverständnis: Jede(r) hat eine Stimme!

Eintritt frei, Spende für Malawi erbeten!

 

Gefördert durch die Landeshauptstadt Hannover – Kulturbüro
Kooperationspartner: Pavillon Hannover / workshop e.v.

www.hannoversingin.de 
www.workshop-ev.de 
www.HolgerKirleis.de
 

 
 

UNTERSTÜTZEN SIE UNS

gern mit einer Spende

 

Spendenkonto

Freundeskreis Malawi e. V.
Sparkasse Hannover
IBAN DE77250501800000233455
BIC SPKHDE2HXXX

 

Unser Verein erhält keine institutionelle Förderung. 

Wir arbeiten ehrenamtlich.

 


Bei Spenden und Mitgliedsbeiträgen bis zu 300 Euro je Zahlung ist keine formale Zuwendungsbescheinigung erforderlich. Für die Steuerjahre bis 2020 galt der vereinfachte Zuwendungsnachweis nur bis 200 Euro (§ 50 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStDV).
Bitte vergessen Sie nicht ihre persönliche Postadresse und E-Mail-Adresse für die Spendenquittung anzugeben.
Bei Fragen wenden Sie sich dazu an:

  

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